Was hat Rechtsanwalt A hinsichtlich der Kosten zu veranlassen, wenn der Mandant stirbt und kein Erbschein vorliegt?
Liegt kein Erbschein nach dem verstorbenen Mandanten K vor oder ist die Erbfolge ungeklärt, erstreckt sich die Prozessvollmacht nach dem Tod des K auf dessen unbekannte Erben. Folglich kann Rechtsanwalt A den Kostenfestsetzungsantrag zugunsten der unbekannten Erben des K stellen (siehe FG Dessau-Roßlau AGS 2022, 371 [Hansens]). Der Umschreibung der Vollstreckungsklausel gem. § 727 ZPO bedarf es nicht. Sie scheitert auch daran, dass gar nicht bekannt ist, auf wen die Vollstreckungsklausel umgeschrieben werden soll.
Quelle: Hansens, AGS 2022, 342, 343
Vollstreckungsklausel nicht umschreiben
Vollstreckungsklausel umschreiben
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