Ist Nachfestsetzungsantrag wegen der Umsatzsteuer möglich?
Der Rechtsanwalt kann hinsichtlich der Umsatzsteuer einen Nachfestsetzungsantrag stellen. Ein solcher Antrag ist zulässig, wenn ihm nicht die Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses entgegensteht. Das ist hier nicht der Fall, da Rechtsanwalt wegen der vermeintlichen Vorsteuerabzugsberechtigung des Mandanten die auf seine Gebühren und Auslagen entfallende Umsatzsteuer gar nicht in seinen Kostenfestsetzungsantrag aufgenommen hatte (s. KG AGS 2026, 130 [Hansens]; BGH RVGreport 2011, 28 [Hansens]; OLG Stuttgart RVGreport 2009, 312 [Hansens]; OLG Düsseldorf AGS 2006, 201; Hansens, in: RENOpraxis 2025, 211, 213).
Die Verzinsung des nachfestzusetzenden Umsatzsteuerbetrages beginnt allerdings gem. § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO erst ab Eingang des Nachfestsetzungsantrags bei Gericht.
Quelle: Hansens, AGS 2026, 114, 115