Handelt es sich um einen Arbeitsunfall?
Ja
Nein
Kein Arbeitsunfall! Wer gleichzeitig einer privaten Tätigkeit, dem Skifahren, und einer beruflichen, dem Kundentelefonat, nachgeht, hat keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, urteilt das Landessozialgericht München (Aktenzeichen: L 17 U 409/14).