Handelt es sich um einen Arbeitsunfall?
Kein Arbeitsunfall! Wer gleichzeitig einer privaten Tätigkeit, dem Skifahren, und einer beruflichen, dem Kundentelefonat, nachgeht, hat keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, urteilt das Landessozialgericht München (Aktenzeichen: L 17 U 409/14).
Ja
Nein
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