Welcher Reim steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 923?
Die Kosten der Beseitigung fallen den Nachbarn zu gleichen Teilen zur Last, auch wenn der eine den anderen hasst.
Fällt das Obst vom Grenzbaum, so gebührt dem Nachbarn der Fruchttraum.
Diese Vorschriften gelten auch für einen auf der Grenze stehenden Strauch.
Der Nachbar, der die Beseitigung verlangt, muss darauf achten, dass der Baum nicht krankt.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 923 Grenzbaum
(3) Diese Vorschriften gelten auch für einen auf der Grenze stehenden Strauch.