Kann ein Rechtsanwalt die Postentgeltpauschale für ein Telefonat auch bei einem Flatrate-Vertrag geltend machen?
Ja
Nein
Für die Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV ist es unerheblich, ob dem Rechtsanwalt für das Telefonat überhaupt ein gesondertes Entgelt bei seinem Telekommunikationsunternehmen entstanden ist. Auch wenn aufgrund eines Flatrate-Vertrags die Aufschlüsselung der Kosten für das Telefongespräch nicht möglich sein sollte, kann der Rechtsanwalt die Postentgeltpauschale berechnen (s. OLG Frankfurt AGS 2017, 396 = zfs 2027, 463 m. Anm. Hansens = RVGreport 2017, 300 [Hansens]).
Quelle: Hansens, AGS 2026, 198, 199