Müssen die nicht genutzte Flugtickets gezahlt werden, obwohl der Fehler beim Reisebüro liegt?
Laut Internationaler Lufttransportgesellschaft müssen alle Haustiere als deklarierte Fracht nach Dubai einreisen. Dies hätte die Mitarbeiterin des Reisebüros wissen oder vorher abklären müssen. Da somit der eigentliche Auftragszweck der Kunden nicht erfüllt wurde, müssen die Flugtickets nicht gezahlt werden. Darüber hinaus erhielt die Familie einen Schadenersatz in Höhe von 195 €, um die Kosten zu decken, die ihnen durch die Reise bis Zürich entstanden sind.
Amtsgericht München (Az: 114 C 8563/22)
Nein
Ja
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