Darf Geflügel Salami andere tierische Bestandteile wie beispielsweise Schweinespeck enthalten?
Die Bezeichnung "Geflügel Salami" impliziert, dass es sich bei der Wurst um ein Produkt aus Geflügelfleisch handelt. Somit ist die Zugabe anderer tierischer Bestandteile, wie beispielsweise Schweinespeck irreführend und laut eines Beschlusses des Oberverwaltungsgericht Münster nicht zulässig.
Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 15.08.2022
- 9 A 517/20 -
Ja
Nein
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