Kann ein E-Scooter-Verleiher auf Schadenersatz verklagt werden, wenn Fußgänger über geparkte Roller stolpern?
Es kommt auf den Einzelfall an. In diesem Fall wies das Landgericht Bremen die Klage des Geschädigten jedoch ab, mit der Begründung, dass es sich bei der konkreten Parkweise des Rollers nicht um eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht handelte. Fußgänger – zu denen auch sehbehinderte Menschen gehören – müssen mit Hindernissen auf dem Gehweg wie beispielsweise Baugerüsten, Fahrrädern und eben auch E-Scootern rechnen.
Landgericht Bremen (Az.: 6 O 697/21)
Ja
Nein
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