Muss der Chef Schadenersatz für die ausgefallene Hochzeit zahlen, wenn er seine Angestellte ansteckt?
Das Landesarbeitsgericht München entschied zugunsten der Angestellten, da der Geschäftsführer seine Fürsorgepflicht gegegnüber seiner Angestellten verletzt habe, indem er mit ihr, trotz deutlicher Erkältungssymptome, über längere Zeit in einem PKW gefahren ist. Ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern konnte so nicht eingehalten werden. Aufgrund der Missachtung dieser Vorgaben musste der Geschäftsführer die Stornokosten in Höhe von 5.000 € übernehmen.
Landesarbeitsgericht München (AZ: 4 Sa 457/21)
Ja
Nein
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