Muss die Fluggesellschaft die Kosten für Aperol Spritz zurückerstatten?
Nein
Ja
Das Amtsgericht Hannover entschied dagegen, da es sich bei alkoholischen Getränken wie Aperol Spritz nicht um Erfrischungen im Sinne der Fluggastrechteverordnung handele. Airlines sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, bei Verspätungen oder Annullierungen eine Kostenerstattung für alkoholische Getränke vorzunehmen.
Az. 513 C 8538/22