Ist die Formulierung im Kostenfestsetzungsantrag, der Mandant sei zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt, korrekt?
Der Rechtsanwalt hat für seinen Mandanten gem. § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO die Erklärung im Kostenfestsetzungsantrag abzugeben, dass der Mandant die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen kann. Die vielfach in der Praxis verwendete Formulierung (s. AnwK RVG/N. Schneider, 9. Aufl., 2021, Nr. 7008 Rn 118), der Mandant sei zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt, ist also so nicht ganz zutreffend.
Quelle: Hansens, AGS 2024, 306, 307
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