Gilt ein Glühwein mit Bierwürze noch als Glühwein?
Eine sächsische Brauerei produzierte einen Glühwein, welcher mit Bockbierwürze versetzt war. Gegen den Verkauf des Getränks legte eine Weinkellerei Klage ein. Das Landgericht München gab der Weinkellerei Recht, da es sich bei Bockbierwürze nicht um ein Gewürz im eigentlichen Sinne, sondern um eine gewürzte Flüssigkeit handelt. Glühwein darf jedoch laut der EU-Verordnung von 2014 nur aus den Zutaten Wein, Süßungsmitteln und Gewürzen bestehen.
(17 HKO 8213/18)
Nein
Ja
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