Ist ein Nebenjob als Bestatter mit dem Beruf des Krankenpflegers vereinbar?
Der Beruf des Krankenpflegers dient der Rettung und Gesunderhaltung der ihm anvertrauten Patienten. So urteilt das Bundesarbeitsgericht, dass eine Nebentätigkeit als Bestatter damit nicht zu vereinbaren sei. Der Nebenjob könnte bei den Patienten zu Irritationen und die dadurch eintretende Verunsicherung beispielsweise zu Störungen im Genesungsverlauf der Patienten führen. Laut dem Gericht seien die möglichen negativen Wirkungen der Nebentätigkeit des Klägers auf die Patienten und die Öffentlichkeit der entscheidende Punkt gewesen.
BAG, Urteil vom 28.02.2002, 6 AZR 357/01
Nein
Ja
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