Korrekt, ein Postbote darf an Mitarbeiter einer Kanzlei zustellen, wenn der Empfänger-Anwalt nicht auffindbar ist. Nimmt das Personal die Sendung widerspruchslos an, muss der Zusteller nicht nachfragen, ob der Anwalt vielleicht persönlich entgegennehmen will. So meint es das OLG Oldenburg (Beschl. v. 08.09.2020, Az. 2 Ss [OWi] 195/20).
Was die Leerungszeiten betrifft: Anwälte dürfen zwar darauf vertrauen, dass bundesweit an einem Werktag eingeworfene Post am nächsten Werktag den Empfänger erreicht. Dies aber nur, wenn der Briefkasten auch noch geleert wird und keine Anzeichen für eine verzögerte Auslieferung bestehen (z.B. angekündigte Poststreiks). Zudem kann die Post die Leerzeiten eines Briefkastens jederzeit ändern. Daher muss der Blick stets auf das Schild mit den Uhrzeiten wandern.
Von wegen 100%: Mit dem PostModG kommt Schneckenpost. Das Gesetz sieht vor, dass im Jahresdurchschnitt jeweils 95% der Briefe am dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zugestellt werden, und 99% am vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag. Im Vergleich zu jetzt darf die Post langsamer werden. Aktuell müssen im Jahresdurchschnitt mindestens 80% Prozent der Briefe in Deutschland am folgenden Werktag ausgeliefert sein.