Kann die Bezeichnung „Gollum“ eine rechtswidrige Beleidigung darstellen?
Das LG München kam am 14.11.2022 zu dem Beschluss, dass die Bezeichnung „Gollum“, bei der es sich um eine fiktive Figur aus der Fantasy-Reihe „Der Herr der Ringe“ handelt, eine persönlichkeitsrechtsverletzende Meinungsäußerung darstellt.
(LG München, Beschluss vom 14.11.2022, Az. 25 O 12738/22)
Ja
Nein
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