Ist ein FKK-Nachbar Grund für eine Mietminderung?
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass eine Mietminderung aus rein ästhetischem Empfinden nicht gerechtfertigt sei. Da der Mann seine Nacktheit nicht gezielt gegen andere Personen richte und diese nur zu sehen sei, wenn man sich gezielt aus dem Fenster lehne, liege keine gezielt sittenwidrige Einwirkung auf das Grundstück vor. Die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache werde folglich nicht beeinträchtigt.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 2 U 43/22)
Ja
Nein
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