Bekam sie recht?
Das Landgericht München wies die Klage auf Entschädigung mit Verweis auf die statistische Lebenserwartung ab. Trotz Solvenz sei das Risiko des Ablebens erhöht und der Verwaltungsaufwand im Todesfall enorm (Az. 171 C 28560/15).
Ja
Nein
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