Ein übermüdeter Beamter schlief während der Arbeitszeit ein, fiel vom Stuhl und brach sich die Nase. Handelt es sich hierbei um einen Arbeitsunfall?
Ja, das Gericht urteilte, dass es sich in diesem Fall tatsächlich um einen Arbeitsunfall handelt und die gesetzliche Unfallversicherung einspringen muss. (SG Dortmund, Urteil v. 23.09.1998, Az.: S 36 U 294/97)
Nein
Ja
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