1989 wurde die Verordnung Nr. 1677/88/EWG zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken beschlossen. Welche Behauptung zur Gurkenkrümmungsverordnung ist falsch?
Offiziell hieß die Regelung Handelsklassenverordnung. In ihr wurden 25 Früchte und Gemüsesorten - u.a. Gurken - in die drei Klassen Extra, 1 und 2 eingeteilt.
Gurken der Handelsklasse „Extra“ dürfen maximal 10 mm Krümmung auf 10 cm Länge aufweisen.
25 Früchte und Gemüsesorten wurden in fünf Klassen Extra, 0, 1, 2, 3 eingeteilt.
Es ist eine Verordnung der Europäischen Union.
Diese Verordnung wurde 2009 wieder abgeschafft.
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