Warum werden bei Gericht auch heutzutage noch Roben getragen?
Seit einem Erlass des Königs Friedrich Wilhelm I. von Preußen aus dem Jahr 1726 muss die Robe bis heute noch immer getragen werden. Der König führte die Robe als Erkennungszeichen des Berufsträgers ein. Anwälte und Richter waren ihm ein Dorn im Auge und so ordnete er eine Kleiderordnung für Advokaten an Gerichten an, damit man diese schon von Weitem erkennen konnte. Heute ist die Robe ein Zeichen für Seriosität, gegenseitigen Respekt der Beteiligten sowie Objektivität des Gerichtes.
a) Aus Bequemlichkeit: Roben sind angenehmer zu tragen als beispielsweise Anzüge.
b) Zur Einschüchterung der Angeklagten: die Roben sollten bei ihrer Einführung im 18. Jahrhundert respekteinflößend wirken.
c) Als Erkennungszeichen: eingeführt hatte die Regelung König Friedrich Wilhelm I. im 18. Jahrhundert.
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