Darf ein Anwalt Werbung für sich machen, indem er vor Gericht eine Anwaltsrobe trägt, auf der groß sein Namenszug und die Internetadresse seiner Kanzlei gestickt wurden?
Nein. Eine Anwaltsrobe darf zu Werbungszwecken nicht mit dem Namenszug ihres Trägers und der Internetadresse der Anwaltskanzlei versehen werden. Das hat der beim Oberlandesgericht Hamm ansässige Anwaltsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen am 29. Mai 2015 entschieden.
Ja
Nein
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