Hat ein Hausbesitzer Anspruch auf Lärmsanierung wegen eines Buswendeplatzes?
Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage ab.
Es sei zwar nach der Errichtung des Buswendeplatzes (und dem dadurch erhöhten Verkehrsaufkommen durch Busse) eine deutliche Lärmsteigerung eingetreten. Jedoch würden die maßgeblichen Beurteilungspegel unter der vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Zumutbarkeitsschwelle liegen.
Ja
Nein
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