Haftet ein Tennisspieler für Beschädigung des Tennisplatzes nur bei Verstoß gegen Tennisregeln der International Tennis Federation?
Auch wenn er nicht gegen die Tennisregeln der International Tennis Federation (ITF) verstoßen hat, haftet ein Tennisspieler, wenn er den angemieteten Tennisplatz beschädigt. Die Regeln des ITF beziehen sich nur auf die an einem Wettkampf teilnehmenden Sportler und nicht auf die Parteien eines Mietvertrags über einen Tennisplatz. Dies hat der BGH im Februar 2022 entschieden.
Nein
Ja
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