Darf ihm die Stadt den Verkauf untersagen?
Die Kekse dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden, weil es sich dabei nicht um sichere Lebensmittel handelt. Objektiv betrachtet ist Sägemehl zum Verzehr durch den Menschen ungeeignet. Das vom Kläger verwendete Sägemehl ist ein Stoff für technische Anwendungen und wird nicht einmal in Tierfutter benutzt.
Verwaltungsgericht Karlsruhe (Az. 3 K 2148/19)
Ja
Nein
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