Gehört Schampus zum Essen?
Wie wurde entschieden? Sind die Kosten angemessen und müssen von der Fluggesellschaft übernommen werden?
Der Richter sah diese Rechnung als durchaus gerechtfertigt an und hatte mit der Höhe – im Gegensatz zur Airline – keine Probleme: „Es ist für das Amtsgericht Düsseldorf allgemein bekannt, dass zu einem gelungenen Essen nicht nur der Verzehr begleitender Biere und/oder Weine gehört, sondern darüber hinaus auch der Genuss von Champagner und Dessertwein, so dass sich auch diese Kosten als angemessen erweisen“, heißt es im Urteil. Bei der Beurteilung der Angemessenheit sei insoweit insbesondere zu berücksichtigen, dass gerade im Champagner-Segment auch deutlich hochpreisigere Produkte angeboten würden.
Amtsgericht Düsseldorf, Az.: 27 C 257/18
Ja
Nein
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